Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kaufvertrag)

1. Unsere Lieferungen und Leistungen richten sich vorrangig nach dem uns erteilten und von uns bestätigten Auftrag, sodann sind in der nachfolgenden Reihenfolge maßgeblich: die Angaben in unserem Shop, Anzeigen und sonstigen Angeboten die nachfolgend abgedruckten Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen Regelungen.

2a) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Im Falle der Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss steht uns bei Lieferungen, die mehr als vier Monate nach der Bestellung erfolgen sollen, das Recht zu, den Kaufpreis um die Summe zu erhöhen, um die sich die auf den Nettopreis entfallene Umsatzsteuer erhöht.
b)
Abhängig von der zukünftigen Wirtschaftsentwicklung behalten wir uns eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor.
c) Die Preise für Montage gelten für den normalen Arbeitsaufwand, wie er aus dem Auftrag ersichtlich wird. Aufwendungen für zusätzliche Nebenarbeiten werden gesondert berechnet. Nebenarbeiten sind alle Arbeiten, die nicht unmittelbar mit dem Aufsetzen unserer Produkte im Zusammenhang stehen. z. B. die Herstellung des Unterbaues, die Erstellung der Frischluftzufuhr, die Herrichtung der Stellwände, das Anlegen von Wanddurchbrüchen sowie bei Fertighäusern und Fachhäusern das Erstellen der Brandschutzwände.

3. Für die Richtigkeit der vom Kunden erteilten Angaben, vorgelegten Bauplänen, Grundrissen und Zeichnungen hat der Kunde einzustehen, mit der Folge, dass sich aus eventuellen Unrichtigkeiten ergebene zusätzliche Kosten zu seinen Lasten gehen, es sein denn, dass wir die Unrichtigkeit von Angaben, Bauplänen, Grundrissen und Zeichnungen erkennen oder grob fahrlässig nicht erkennen konnten.

4. 
Die Handelsware wird einmalig ohne Zusatzkosten zu dem in der Versandanzeige genannten Termin mittels LKW und bis zur frei befahrbaren Bordsteinkante ebenerdig innerhalb Österreich geliefert und abgestellt.

5
a) Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
b) Ist die Fehlerhaftigkeit eines mangelhaft gerügten Liefergegenstandes durch den Kunden schon vor der Montage erkennbar, darf dieser Liefergegenstand nicht montiert werden.  Er ist zwecks Durchführung der Nacherfüllung in unmontiertem Zustand zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde während der Montage oder nach dem Einbau fest, dass Teile der Lieferung mangelhaft sind, ist der Kunde verpflichtet, die weitere Montage einzustellen. Noch nicht eingebaute, mangelhafte Liefergegenstände sind uns in diesem Zustand zwecks Durchführung der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
c) Bis zu zwei Nachbesserungen desselben Fehlers sind zulässig.
d) Wir behalten uns das Recht vor, Handelsware auch nach Vertragsabschluss in für den Kunden zumutbarer Weise auf den neuesten Stand der Technik abzuändern.

6. 
Für den Fall, dass der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung, auch nach Verstreichen einer durch uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Dabei können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 40% des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz fordern.

7. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche ist, soweit sie nicht auf der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten wie der Eigentumsverschaffung oder der uns obliegenden Pflichten nach den §§ 1053 ff ABGB beruht, beschränkt auf die Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung unsererseits, unserer  gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei der Verursachung von Personenschäden.

8a) Vorzeigeware aus Naturprodukten wie Marmor, Kachel, Holz und Stein etc. können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Materials in sich vereinigen. Werden Naturprodukte wie z. B. Holzbalken oder Natursteine verarbeitet, sind aus der Eigenschaft dieser Materialien entstehende Einflüsse, wie Farbabweichungen sowie Schwundrisse usw. oder dadurch entstehende Schäden nicht durch uns zu vertreten, es sei denn, es ist ein Kauf nach Muster vereinbart. Gleiches gilt für Strukturputze, bei denen eine Rissebildung nicht vermeidbar ist.
Die Verdrehung der Holzbalken ist kein Reklamationsgrund. Der Haftungsausschluss für Naturprodukte, wie Natursteine oder Holzbalken, gilt nicht für Schäden, die auf einer falschen Auswahl der Produkte oder aber einer nicht fachgerechten Verarbeitung ausgewählter Produkte beruhen. In diesen Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Bei Produkten mit Kacheln können Farbunterscheide in der Glasur auftreten, auch sind durch den Brennvorgang geringfügige Maßabweichungen der einzelnen Kacheln somit auch der Fugen unumgänglich. Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste sind Merkmale von Ofenkacheln und somit kein Grund zur Beanstandung oder Wertminderung. Der Aufbau erfolgt nach überlassenen Zeichnungen, wenn keine anderen Vereinbarungen vorliegen.
c) Bei Passiv- und Niedrigenergiehäusern wird darauf hingewiesen, dass durch den Einbau einer zusätzlichen Einzelfeuerstelle der erforderliche Wärmebedarf des Objektes überschritten werden kann.
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass im Aufstellraum der Feuerstätte keine Über- bzw. Unterdrücke größer als 4 Pascal auftreten. Sollte er dieses feststellen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass geeignete Gegenmaßnahmen bauseits vorzunehmen sind.


9a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gut zugänglich und der Aufbau ohne Behinderung möglich ist. Hierzu gehören die Verständigung etwaiger Mieter, das Freihalten des benötigten Arbeitsraumes, die Bereitstellung von Stellplätzen für LKW und Platz für die Lagerung von Materialien sowie kostenloser Strom- und Wasseranschluss. Während der Frostperiode muss die Baustelle gut beheizt sein. Die Baustelle muss so hergerichtet sein, dass unser Produkt auf einen festen Untergrund, zum Beispiel Verbundestrich oder Beton – in fertiger Höhe – montiert werden kann. Die erforderlichen statische Berechnungen und Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit von Decken sowie für Mauerdurchbrüche, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und sind vom Kunden vor Montagebeginn zu treffen.
Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Kunden auf seine Kosten zu beschaffen und uns vor Montagebeginn vorzulegen.
b) Vor Beginn der Montage muss an der Baustelle eine weisungsberechtigte Person zur Einweisung der Monteure anwesend sein. Nach Durchführung der Montagearbeiten muss eine abnahmepflichtige Person anwesend sein.


10a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus diesem Vertrag und seinen eventuellen späteren Änderungen oder Ergänzungen zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
b) Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Produkte erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Eigentum unentgeltlich.
c) Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.


11. Das Entgelt ist entsprechend den Vereinbarungen auf der Vorderseite dieses Vertrags zu zahlen. Spätestens bei der Auslieferung unserer Ware oder bei Fertigstellung unserer Leistungen ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Unser Personal, das die Anlieferung vornimmt, ist zum Inkasso berechtigt.

12. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf über bewegliche Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

13. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist – sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinn des UGB handelt – Melk. In sonstigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

14. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit alle sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

15. Von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG = Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) kann der Kunde gem. § 11 FAGG zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, wobei eine Begründung für den Rücktritt nicht erforderlich ist.

16. Wenn der Kunde ausdrücklich erklärt, dass die Lieferung bereits während der Rücktrittsfrist (14 Tage) beginnen soll, so hat der Kunde jenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktrittszeitpunkt bereits erbrachten Lieferung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Lieferungen entspricht.

Stand: 10.08.2022

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

 

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